EStDV 1955
§ 73cZeitpunkt des Zufließens im Sinne des § 50a Abs. 5 Satz 1 des Gesetzes
Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
- 1.
- im Fall der Zahlung, Verrechnung oder Gutschrift:bei Zahlung, Verrechnung oder Gutschrift;
- 2.
- im Fall der Hinausschiebung der Zahlung wegen vorübergehender Zahlungsunfähigkeit des Schuldners:bei Zahlung, Verrechnung oder Gutschrift;
- 3.
- im Fall der Gewährung von Vorschüssen:bei Zahlung, Verrechnung oder Gutschrift der Vorschüsse.
Fußnoten und Hinweise der Quelle
Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 10.5.2000 I 717;
Stand: zuletzt geändert durch Art. 2 V v. 19.12.2025 I Nr. 372
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR007560955
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 0950ab4a3f95dcf69c3c4378b288bb2eed868d62fa978bfef858d6475767fb34