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ErstAnzV

Verordnung über die Erstanzeige von Finanzdienstleistungsinstituten und Wertpapierhandelsbanken nach dem Gesetz über das Kreditwesen

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR341200997

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 9c187eab9740c60316e459a307aeb0f46227df49d15cc2e29477eca8350acac8

XML-Quelle beim Herausgeber

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