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ERPBürgschG

Allgemeine Hinweise

Drittes Gesetz über die Übernahme von Sicherheitsleistungen und Gewährleistungen zur Förderung der deutschen Wirtschaft

Fußnoten und Hinweise der Quelle

Überschrift: Im Saarland eingeführt am 1.12.1958 durch § 1 Nr. 17 V v. 28.11.1958 I 891, § 2 am 1.9.1957 durch § 1 V v. 26.8.1957 I 1255

(+++ Textnachweis Geltung ab: 1. 1.1964 +++)
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR003650954

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): cba2e5e1ffeb1f6e039b3cfb3c12da0b8c6ed2340c60f1f4d4f9d27b98e76ba3

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