ErKGNAnrG
Allgemeine Hinweise
Gesetz zur Nichtanrechnung rückwirkender Erhöhungen des Kindergeldes
Fußnoten und Hinweise der Quelle
(+++ Textnachweis ab: 1.1.2015 +++)Das G wurde als Artikel 8 des G v. 16.7.2015 I 1202 vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Es ist gem. Art. 10 Abs. 2 dieses G am 1.1.2015 in Kraft getreten.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR120500015
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 5c5f20335687ff6614639c6061215e65e5a45770592b8631c4722b3349c53649