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ErKGNAnrG

Allgemeine Hinweise

Gesetz zur Nichtanrechnung rückwirkender Erhöhungen des Kindergeldes

Fußnoten und Hinweise der Quelle


(+++ Textnachweis ab: 1.1.2015 +++)

Das G wurde als Artikel 8 des G v. 16.7.2015 I 1202 vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Es ist gem. Art. 10 Abs. 2 dieses G am 1.1.2015 in Kraft getreten.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR120500015

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 5c5f20335687ff6614639c6061215e65e5a45770592b8631c4722b3349c53649

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