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ErKGNAnrG

Gesetz zur Nichtanrechnung rückwirkender Erhöhungen des Kindergeldes

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR120500015

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 5c5f20335687ff6614639c6061215e65e5a45770592b8631c4722b3349c53649

XML-Quelle beim Herausgeber

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