EnVKV
§ 6bAnforderungen an technische Werbeschriften
- 1.
- Informationen über den Energieverbrauch zur Verfügung gestellt werden oder
- 2.
- hingewiesen wird
- a)
- auf die Energieeffizienzklasse des Produktmodells und
- b)
- auf das Spektrum der Effizienzklassen, das für dieses Produktmodell auf dem Etikett nach der einschlägigen der in Anlage 2 Abschnitt 1 genannten Delegierten Verordnungen angegeben werden muss.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 19.2.2021 I 310
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR261600997
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 4115bbc645a14577708324055e1a206478ca910198c0f27d1c8a5775ee267897