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EnVKG

§ 13Beauftragte Stelle

Gesetz zur Kennzeichnung von energieverbrauchsrelevanten Produkten, Personenkraftwagen und Reifen mit Angaben über den Verbrauch an Energie und an anderen wichtigen Ressourcen

Beauftragte Stelle für die Verbrauchskennzeichnung von energieverbrauchsrelevanten Produkten im Anwendungsbereich der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung ist die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 8 Abs. 7 G v. 23.7.2026 I Nr. 226

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR107010012

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 07ee93bf82456d5b5b8402906345cd06c17ef020ad6dfcc0fc1e3c95a60ca4c8

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