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EntsorgÜG

Allgemeine Hinweise

Gesetz zur Regelung des Übergangs der Finanzierungs- und Handlungspflichten für die Entsorgung radioaktiver Abfälle der Betreiber von Kernkraftwerken

Fußnoten und Hinweise der Quelle


(+++ Textnachweis ab: 16.6.2017 +++)

Das G wurde als Artikel 2 des G v. 27.1.2017 I 114 vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Es tritt gem. Art. 10 dieses G an dem Tag in Kraft, an dem die Europäische Kommission die beihilferechtliche Genehmigung erteilt oder verbindlich mitteilt, dass eine solche Genehmigung nicht erforderlich ist; das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gibt den Tag des Inkrafttretens im Bundesgesetzblatt bekannt (zum Inkrafttreten vgl. Standangabe).
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 25.6.2021 I 2137

Sonst: Das G ist gem. Bek. v. 16.6.2017 I 1676 am 16.6.2017 in Kraft getreten

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR012000017

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 7de9669942ad6251d073a9ab9ed73d0049521a1102109d62032bf358e8ae4513

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