EntgFG
§ 7Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitgebers
Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall
- 1.
- solange der Arbeitnehmer die von ihm nach § 5 Abs. 1 vorzulegende ärztliche Bescheinigung nicht vorlegt oder den ihm nach § 5 Abs. 2 obliegenden Verpflichtungen nicht nachkommt;
- 2.
- wenn der Arbeitnehmer den Übergang eines Schadensersatzanspruchs gegen einen Dritten auf den Arbeitgeber (§ 6) verhindert.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 7 G v. 12.5.2026 I Nr. 143
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
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Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR106500994
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): bd86a2caea5a457e7e34c0f5d2f721268008a5d49d9391b2dc06c8f3fe24bfad