ENeuOG
Art 9 Gesetz zur Verbesserung der personellen Struktur beim Bundeseisenbahnvermögen und in den Unternehmen der Deutschen Bundespost
Gesetz zur Neuordnung des Eisenbahnwesens
Dieser Quelldatensatz enthält eine Gliederungsüberschrift ohne eigenen Normtext. Die zugehörigen Vorschriften finden Sie im Inhaltsverzeichnis.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 107 G v. 8.7.2016 I 1594
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR237809993
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 825d520323a770f7b7af1ed4abadd1ce37ea210519618c5c2cf536736275d7da