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ENeuOG

Art 3 Gesetz über die Eisenbahnverkehrsverwaltung des Bundes

Gesetz zur Neuordnung des Eisenbahnwesens

Dieser Quelldatensatz enthält eine Gliederungsüberschrift ohne eigenen Normtext. Die zugehörigen Vorschriften finden Sie im Inhaltsverzeichnis.

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 107 G v. 8.7.2016 I 1594

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR237809993

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 825d520323a770f7b7af1ed4abadd1ce37ea210519618c5c2cf536736275d7da

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