ENeuOG
Art 1 Gesetz zur Zusammenführung und Neugliederung der Bundeseisenbahnen
Gesetz zur Neuordnung des Eisenbahnwesens
Dieser Quelldatensatz enthält eine Gliederungsüberschrift ohne eigenen Normtext. Die zugehörigen Vorschriften finden Sie im Inhaltsverzeichnis.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 107 G v. 8.7.2016 I 1594
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR237809993
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 825d520323a770f7b7af1ed4abadd1ce37ea210519618c5c2cf536736275d7da