ElektroG
Anlage 5(zu § 21 Absatz 3 Nummer 3 und Absatz 4 Nummer 3) Behandlungskonzept
- 1.
- Name des zu zertifizierenden Betriebs und Adresse des Standortes
- 2.
- abfallwirtschaftliche Tätigkeit und behandelte Gerätekategorien nach § 2 Absatz 1 Satz 2
- 3.
- bewirtschaftete Altgeräte
- a)
- Herkunft der Altgeräte (öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger, Hersteller, Vertreiber, Eigenrücknahme nach § 17a, Übernahme nach § 17b, Entsorgung für einen entsorgungspflichtigen Besitzer nach § 19)
- b)
- Verbleib der Altgeräte (Rückgabe an den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, Übergabe an eine zertifizierte Erstbehandlungsanlage, Übergabe an Behandlungs- und Verwertungsanlagen, Eigenvermarktung zur Wiederverwendung vorbereiteter Elektro- und Elektronikgeräte, Übergabe an Vertreiber von zur Wiederverwendung vorbereiteter Elektro- und Elektronikgeräte)
- 4.
- technische und personelle Ausstattung des Standortes
- a)
- Prüf- und Arbeitsplätze
- b)
- Anlagentechnik
- c)
- personelle Ausstattung
- 5.
- Verfahrensablauf
- a)
- Sichtprüfung, Funktionsprüfung, Sicherheitsprüfung, Datenlöschung und, wenn erforderlich, Reparaturmaßnahmen
- b)
- Maßnahmen für die Einhaltung der in der Rechtsverordnung nach § 24 Nummer 2 enthaltenen Anforderungen
- c)
- Darstellung der Arbeitsanweisungen einschließlich Kriterien zur Identifikation von Schad- und Wertstoffen für die jeweiligen Abläufe
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 25.11.2025 I Nr. 286
Sonst: Ersetzt G 2129-43 v. 16.3.2005 I 762 (ElektroG)
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR173910015
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 29a318061af91045653884176310091e2329a5a5a4f5c44aa11cecc01731b31a