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EinwV

Inhaltsübersicht

Verordnung über Dienste zur Einwilligungsverwaltung nach dem Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz

Teil 1
Allgemeine Vorschriften
§ 1Anwendungsbereich
§ 2Begriffsbestimmungen
Teil 2
Anforderungen an anerkannte Dienste zur Einwilligungsverwaltung
§ 3Allgemeine Anforderungen
§ 4Anforderungen an ein nutzerfreundliches Verfahren
§ 5Wechsel zu einem anderen anerkannten Dienst zur Einwilligungsverwaltung
§ 6Anforderungen an ein wettbewerbskonformes Verfahren
§ 7Anforderungen an Technologien und Konfigurationen für das Zusammenwirken mit Anbietern von digitalen Diensten und mit Abruf- und Darstellungssoftware
Teil 3
Anerkennung von Diensten zur Einwilligungsverwaltung
§ 8Zuständige Stelle
§ 9Informationsaustausch mit zuständigen Aufsichtsbehörden der Länder
§ 10Anerkennungsvoraussetzungen
§ 11Antragstellung
§ 12Sicherheitskonzept
§ 13Register der anerkannten Dienste zur Einwilligungsverwaltung
§ 14Anzeige von Änderungen
§ 15Meldung von Beschwerden
§ 16Widerruf der Anerkennung
Teil 4
Technische und organisatorische Maßnahmen durch Anbieter von digitalen Diensten und Hersteller und Anbieter von Abruf- und Darstellungssoftware
§ 17Maßnahmen durch Hersteller und Anbieter von Abruf- und Darstellungssoftware
§ 18Maßnahmen durch Anbieter von digitalen Diensten zur Einbindung von anerkannten Diensten zur Einwilligungsverwaltung
§ 19Maßnahmen durch Anbieter von digitalen Diensten zur Berücksichtigung der Einstellungen der Endnutzer
§ 20Maßnahmen zur Neutralität
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR0200B0025

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 8c6a4cb3a44989bce810a6537695959492ecfd7acee730bd42531753234abea3

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