EinkFachwBAProPPrV
§ 4Inhalte der Prüfung
- 1.
- Beschaffungs- und Absatzmärkte beobachten, analysieren und Entwicklungen prognostizieren
- a)
- im Rahmen der Marktanalyse das Wettbewerbsumfeld, das Produktportfolio und die Entwicklung nationaler und internationaler Beschaffungsmärkte beobachten und vergleichen,
- b)
- Daten im Rahmen der Beschaffungsmarktforschung erheben, aufbereiten und analysieren und daraus Chancen und Risiken ableiten,
- c)
- Einkaufs- und Einsparungspotenziale ermitteln und prognostizieren;
- 2.
- Bedarfe an Gütern und Dienstleistungen ermitteln
- a)
- Spezifikationen von Gütern und Dienstleistungen erfassen, bewerten und definieren,
- b)
- Bedarf unter Berücksichtigung von Quantität und zeitlichen Aspekten ermitteln.
- 1.
- Einkaufsstrategien aus den Vorgaben der Unternehmenspolitik sowie externen Einflussgrößen ableiten
- a)
- Einkaufsstrategien methodisch gestützt entwickeln,
- b)
- Beschaffungslösungen auswählen und Einkaufsstrategien festlegen,
- c)
- Einkaufspolitik ableiten;
- 2.
- Einkaufsmarketing durch Einsatz von güter-, markt-, unternehmens- und kommunikationsbezogenen Instrumenten gestalten
- a)
- Instrumente auswählen und Kennzahlen festlegen,
- b)
- Ergebnisse auswerten, dokumentieren und kommunizieren;
- 3.
- Einkaufsprozesse und -organisation optimieren und dokumentieren
- a)
- Einkaufsprozesse analysieren und Maßnahmen zur Optimierung ableiten,
- b)
- hierarchie- sowie prozessbezogene Organisation des Einkaufs mitgestalten,
- c)
- Organisationsmittel entwickeln und Prozessdokumentationen erstellen.
- 1.
- Lieferantenbeziehungen entwickeln und pflegen
- a)
- Anforderungsprofil für Lieferanten erstellen und kommunizieren,
- b)
- Lieferantenbewertungen im Hinblick auf Lieferqualität, wirtschaftliche Situation, Fachkompetenz, Prozessfähigkeit, Zertifizierungen und Qualität der Zusammenarbeit durchführen,
- c)
- technische, wirtschaftliche und personelle Maßnahmen im Rahmen der Lieferantenentwicklung festlegen und umsetzen;
- 2.
- Strategien für das Risikomanagement entwickeln und umsetzen
- a)
- Risiken erkennen, beschreiben und bewerten,
- b)
- Frühwarnsysteme zur Identifikation und Bewertung von Risiken einführen,
- c)
- Maßnahmen zur Risikominimierung und für den Fall eines Schadenseintritts planen und durchführen;
- 3.
- bei der Gestaltung und Umsetzung des Qualitätsmanagements mitwirken
- a)
- Qualitätsstandards der Beschaffung aus den Unternehmenszielen ableiten,
- b)
- die Einhaltung von Qualitätsstandards und rechtlichen Vorgaben sicherstellen,
- c)
- zur kontinuierlichen Optimierung von Qualitätsstandards beitragen.
- 1.
- nationale und internationale Ausschreibungen und Anfragen gestalten und unter Berücksichtigung der Verfahrens- und Vergabearten durchführen
- a)
- Verfahrens- und Vergabearten bewerten und auswählen,
- b)
- Gestalten und Formulieren von Ausschreibungen und Anfragen,
- c)
- Anbieterkreis abstimmen und festlegen,
- d)
- Anfragen stellen und Ausschreibungen veröffentlichen;
- 2.
- Angebote prüfen und vergleichen
- a)
- Angebote unter Berücksichtigung der geforderten Spezifikationen sowie formeller Gesichtspunkte prüfen,
- b)
- Angebotsvergleich durchführen und Angebote bewerten;
- 3.
- Einkaufs- und Vertragsverhandlungen durchführen und abschließen
- a)
- Einkaufsverhandlungen vorbereiten,
- b)
- Verhandlungen unter Einbeziehung strategischer und taktischer Gesichtspunkte durchführen,
- c)
- Verträge unter Berücksichtigung der nationalen und internationalen rechtlichen Rahmenbedingungen mitgestalten und abschließen;
- 4.
- Einkaufsabwicklung koordinieren
- a)
- Bestellungen auslösen,
- b)
- die Einhaltung der Qualitätsanforderungen, der rechtlichen Rahmenbedingungen sowie der Termine sicherstellen,
- c)
- Maßnahmen bei Vertragsstörungen ergreifen.
- 1.
- beschaffungsrelevante Planungen durchführen
- a)
- beschaffungsrelevante Berechnungen und Kalkulationen im Kontext der jeweiligen Produkte und Prozesse durchführen,
- b)
- Einsparungspotenziale in den relevanten Beschaffungsfeldern ermitteln und aufzeigen,
- c)
- Preisveränderungen und den Mehrwert aufzeigen;
- 2.
- Ziele vereinbaren und die Zielerreichung überwachen, dokumentieren und berichten
- a)
- Ziele anhand von Kennzahlen festlegen,
- b)
- Prognosen zur Zielerreichung erstellen und gegebenenfalls Maßnahmen ableiten,
- c)
- einkaufsrelevante Berichte erstellen und Optimierungspotenziale aufzeigen.
- 1.
- situationsgerechtes Kommunizieren mit internen und externen Partnern sowie zielgerichtetes Einsetzen von Präsentationstechniken
- a)
- Kommunikation
- aa)
- im Team und zwischen den Abteilungen gestalten,
- bb)
- mit externen Partnern gestalten,
- cc)
- interkulturelle Anforderungen beachten,
- dd)
- Stress- und Konfliktsituationen gestalten,
- b)
- Präsentationen zielgruppengerecht durchführen;
- 2.
- Festlegen und Begründen von Kriterien für die Personalauswahl sowie Mitwirken bei der Personalrekrutierung
- a)
- aus den Unternehmenszielen die Anforderungen an das Personalmanagement ableiten,
- b)
- den Personalbedarf im eigenen Aufgabenbereich ermitteln,
- c)
- Anforderungsprofile für erforderliches Personal im eigenen Aufgabenbereich erstellen,
- d)
- Prozesse der Personalbeschaffung unterstützen,
- e)
- bei der Personalauswahl mitwirken;
- 3.
- Planen und Steuern des Personaleinsatzes
- a)
- operative Personaleinsatzplanung durchführen,
- b)
- Prozesse der Personalbetreuung und Personalverwaltung unterstützen;
- 4.
- Anwenden von situationsgerechten Führungsmethoden
- a)
- Situationen der verantworteten Organisationseinheit und Führungsverhalten analysieren,
- b)
- Führungsaufgaben, Führungstechniken und Führungsinstrumente situationsbezogen einsetzen;
- 5.
- Planen und Durchführen der Berufsausbildung
- a)
- Anforderungen an die Ausbilder und den Ausbildungsbetrieb beachten,
- b)
- Beteiligte und Mitwirkende an der Ausbildung festlegen,
- c)
- betriebliche Ausbildungsabläufe planen,
- d)
- Ausbildung durchführen,
- e)
- Prüfungsvorbereitung und -teilnahme sicherstellen;
- 6.
- Fördern der beruflichen Entwicklung und Weiterbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
- a)
- Personalentwicklungsplanung erstellen,
- b)
- personelle und betriebliche Maßnahmen veranlassen,
- c)
- Erfolgskontrolle und Anpassung der Förderung durchführen;
- 7.
- Gestalten des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
- a)
- Arbeitsschutz im Betrieb gewährleisten,
- b)
- Gesundheitsschutz im Betrieb fördern,
- c)
- Unterweisungen und Dokumentation im Arbeits- und Gesundheitsschutz sicherstellen.
Sonst: Ersetzt V 806-22-6-52 v. 21.8.2014 I 1466 (EinkFachwPrV)
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR306200020
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): a2b399f691d213cb7fa75bb42a82087bb366f56fbb23d81349442c77e3193c06