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EinglMV 2026

§ 4Außerkrafttreten

Verordnung über andere und ergänzende Maßstäbe zur Verteilung der Mittel für Eingliederungsleistungen und für Verwaltungskosten zur Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Jahr 2026

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Aufh: V aufgeh. durch § 4 dieser V mit Ablauf des 31.12.2026

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR14F0A0025

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 56b6324bf4dd59213ea61c385b6c39169656ca418f171ad61fbf3e90246dc5b7

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