Zum Gesetzesinhalt

EhrZAnerkErl 3

Art 3

Dritter Erlaß über die Anerkennung als Ehrenzeichen

Jede Änderung der Verleihungsbedingungen und jede Änderung der Form oder Benennung der hiermit anerkannten Ehrenzeichen ist mir vor dem Inkraftsetzen anzuzeigen.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR006440964

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 78f596aa38fbbefdc951a0060ba304c6bf22b1c0be0de4fe1c4f32036b132ecf

XML-Quelle beim Herausgeber