EhrZAnerkErl
Art 2
Erlass über die Anerkennung als Ehrenzeichen
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR161900014
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): fd41f2add59b5a060320965f22043b2fbb466e4c5b513d73716ba5e4dc994d0c