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EgVG

§ 4Inkrafttreten

Gesetz zur Erstellung gesamtwirtschaftlicher Vorausschätzungen der Bundesregierung

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR208000017

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): f7421677440cefb0444ca8c7d5834cd4c15343c73c67d7b2d84a013a4d031ec2

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