(1) Abweichend von Artikel 8 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Anhang V Nr. 4.1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 mit Vorschriften zur Verhütung, Kontrolle und Tilgung bestimmter spongiformer Enzephalopathien (ABl. EG Nr. L 147 S. 1), die zuletzt durch die Verordnung (EG) Nr. 746/2008 der Kommission vom 17. Juni 2008 (ABl. EU Nr. L 202 S. 11) geändert worden ist, muss ein Schlachtbetrieb Schädel ohne Unterkiefer, aber einschließlich Hirn und Augen, von Köpfen von über zwölf Monate alten Rindern nicht entfernen, wenn die betreffenden Köpfe
1.
unter Einhaltung der Anforderungen nach Artikel 8 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Anhang V Nr. 9 Buchstabe a bis d der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 gewonnen und behandelt worden sind und
2.
unter amtlicher Überwachung in einen Zerlegungsbetrieb befördert werden sollen, dem eine Genehmigung nach § 2 Abs. 1 erteilt worden ist.
(2) Die zuständige Behörde kann einem Schlachtbetrieb die Beförderung der in Absatz 1 genannten Köpfe untersagen, wenn die Anforderungen nach Absatz 1 nicht eingehalten werden.
Fassungsangaben der Quelle
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 21.11.2008 I 2229
Wir verwenden notwendige Cookies für den Betrieb dieser Website. Mit Ihrer Einwilligung nutzen wir Google Analytics und Jetpack zur statistischen Auswertung von Besuchen und Kontaktklicks sowie externe Inhalte wie Google Maps und Google Fonts. Sie können alle optionalen Dienste ablehnen oder Ihre Auswahl festlegen. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit über „Cookie-Einstellungen“ ändern oder widerrufen.
Notwendig
Immer aktiv
Diese Funktionen sind für den Betrieb der Website und das Speichern Ihrer Datenschutz-Auswahl erforderlich.
Preferences
The technical storage or access is necessary for the legitimate purpose of storing preferences that are not requested by the subscriber or user.
Statistik
Google Analytics und Jetpack helfen uns, die Nutzung der Website auszuwerten. Dazu gehören Seitenaufrufe, erfolgreiche Kontaktformular-Übermittlungen sowie Klicks auf Telefon- und E-Mail-Links. Die Messung startet erst mit Ihrer Einwilligung.The technical storage or access that is used exclusively for anonymous statistical purposes. Without a subpoena, voluntary compliance on the part of your Internet Service Provider, or additional records from a third party, information stored or retrieved for this purpose alone cannot usually be used to identify you.
Externe Inhalte
Erlaubt das Laden externer Inhalte wie Google Maps und Google Fonts. Dabei wird eine Verbindung zu den jeweiligen Anbietern hergestellt.