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Art 1

Gesetz zu dem Protokoll vom 29. November 1996 aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union betreffend die Auslegung des Übereinkommens über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften im Wege der Vorabentscheidung

Dem in Brüssel am 29. November 1996 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Protokoll aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union betreffend die Auslegung des Übereinkommens über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften im Wege der Vorabentscheidung und den hierzu abgegebenen Erklärungen wird zugestimmt. Das Protokoll und die Erklärungen werden nachstehend veröffentlicht.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 2 G v. 21.10.2002 II 2722; 2016 II 1110

Sonst: Art. 2 tritt gem. Art. 3 Satz 2 iVm Abschn. I Bek. v. 27.4.2007 II 794 mWv 17.10.2002 in Kraft

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR081420000

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): b5e71b50bbd87008fd72fa99c23b69ae562c853d18f816ae8a043bb997dcc236

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