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EG-FGV

Inhaltsübersicht

Verordnung über die EG-Genehmigung für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger sowie für Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten für diese Fahrzeuge

Kapitel 1
Allgemeines
§  1Anwendungsbereich
§  2Genehmigungsbehörde
Kapitel 2
Genehmigung für Kraftfahrzeuge mit
mindestens vier Rädern und ihre Anhänger sowie deren
Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten
Abschnitt 1
Anwendungsbereich und EG-Typgenehmigung
§  3Anwendungsbereich und Voraussetzungen
§  4Erteilung der EG-Typgenehmigung
§  5Änderung der EG-Typgenehmigung
§  6Übereinstimmungsbescheinigung und Kennzeichnung
§  7Erlöschen der EG-Typgenehmigung, Folgemaßnahmen
§  8Besondere Verfahren
Abschnitt 2
Kleinserien-Typgenehmigung
§  9Erteilung der EG-Kleinserien-Typgenehmigung
§ 10Übereinstimmungsbescheinigung
§ 11Erteilung der nationalen Kleinserien-Typgenehmigung
§ 12Datenbestätigung
Abschnitt 3
Einzelgenehmigung
§ 13Einzelgenehmigung für Fahrzeuge
Abschnitt 4
EG-Autorisierung
für risikobehaftete Teile und Ausrüstungen
§ 14Erteilung, Änderung, Widerruf, Rücknahme und Erlöschen der Autorisierung
Kapitel 3
EG-Typgenehmigung
für zweirädrige oder dreirädrige Kraftfahrzeuge
§ 15Anwendungsbereich und Voraussetzungen
§ 16Erteilung und Änderung der EG-Typgenehmigung
§ 17Übereinstimmungsbescheinigung und Kennzeichnung
§ 18Erlöschen der EG-Typgenehmigung, Folgemaßnahmen
§ 19Besondere Verfahren
Kapitel 4
EG-Typgenehmigung
für land- oder forstwirtschaftliche Zug-
maschinen, ihre Anhänger und die von ihnen gezogenen
auswechselbaren Maschinen sowie für Systeme, Bauteile
und selbstständige technische Einheiten dieser Fahrzeuge
§ 20Anwendungsbereich und Voraussetzungen
§ 21Erteilung und Änderung der EG-Typgenehmigung
§ 22Übereinstimmungsbescheinigung und Kennzeichnung
§ 23Erlöschen der EG-Typgenehmigung, Folgemaßnahmen
§ 24Besondere Verfahren
Kapitel 5
Gemeinsame Vorschriften
§ 25Sicherstellung der Übereinstimmung der Produktion, Widerruf und Rücknahme
§ 26EG-Typgenehmigungen aus anderen Mitgliedstaaten
§ 27Zulassung und Veräußerung
§ 28Informationen des Herstellers
§ 29Zusammenarbeit mit den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und mit der Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Kapitel 6
Anerkennung von Technischen Diensten
§ 30Anerkennung und Anerkennungsstelle
§ 31Verfahren der Anerkennung der Technischen Dienste
§ 32Änderung der Anerkennung
§ 33Erlöschen, Widerruf und Rücknahme der Anerkennung
§ 34Überwachung der anerkannten Stellen
§ 35(weggefallen)
§ 36Freistellungsklausel
Kapitel 7
Durchführungs- und Schlussvorschriften
§ 37Ordnungswidrigkeiten
§ 38Harmonisierte Normen
§ 39Übergangsvorschriften
§ 40Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 33 G v. 27.7.2021 I 3146

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR012600011

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 0ca847b57a5d7fcfed7cebce3b44bcb0564007e94b0fd48775df3e12a96f68a8

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