EEMD-ZVAnl I
§ 2Vertragsbestandteile
Vereinbarung über die Durchführung des Prüfverfahrens zur Erbringung mautdienstbezogener Leistungen
- 1.
- der Nachweis der Registrierung als Anbieter nach § 4 MautSysG,
- 2.
- die Zusatzvereinbarung (Anlage 1), soweit von den Parteien als erforderlich erachtet,
- 3.
- Verfahren zur Feststellung der Gebrauchstauglichkeit Dokumente A und B (Anlagen 2 und 3),
- 4.
- der Zeit- und Projektplan (Anlage 4),
- 5.
- die Entgeltordnung (Anlage 5),
- 6.
- das Glossar (Anlage 6),
- 7.
- die Erklärung über die Gewährung einer Bankgarantie oder eines gleichwertigen Finanzinstruments,
- 8.
- gegebenenfalls Erklärungen/Schriftwechsel (Anlage 7).
- 1.
- dieser Vertrag,
- 2.
- die Zusatzvereinbarung (Anlage 1),
- 3.
- gegebenenfalls Erklärungen/Schriftwechsel (Anlage 7),
- 4.
- Verfahren zur Feststellung der Gebrauchstauglichkeit Dokumente A und B (Anlagen 2 und 3),
- 5.
- der Zeit- und Projektplan (Anlage 4),
- 6.
- das Glossar (Anlage 6).
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 V v. 1.8.2024 I Nr. 258
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR608620018
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 9be352920d4d5eb8d56bfeb3f1a05a085d1b08aff91e6e1b6324f1efa9cb2aa2
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Im Text genannte Vorschriften (1)
- § 4 MautSysGRegistrierung von Anbietern
„(1) Bestandteile dieses Vertrags sind 1. der Nachweis der Registrierung als Anbieter nach § 4 MautSysG, 2. die Zusatzvereinbarung (Anlage 1), soweit von den Parteien als erforderlich erachtet, 3. Verfahren zur Feststellung …“