Zum Gesetzesinhalt

EEMD-ZVAnl I

§ 2Vertragsbestandteile

Vereinbarung über die Durchführung des Prüfverfahrens zur Erbringung mautdienstbezogener Leistungen

(1) Bestandteile dieses Vertrags sind
1.
der Nachweis der Registrierung als Anbieter nach § 4 MautSysG,
2.
die Zusatzvereinbarung (Anlage 1), soweit von den Parteien als erforderlich erachtet,
3.
Verfahren zur Feststellung der Gebrauchstauglichkeit Dokumente A und B (Anlagen 2 und 3),
4.
der Zeit- und Projektplan (Anlage 4),
5.
die Entgeltordnung (Anlage 5),
6.
das Glossar (Anlage 6),
7.
die Erklärung über die Gewährung einer Bankgarantie oder eines gleichwertigen Finanzinstruments,
8.
gegebenenfalls Erklärungen/Schriftwechsel (Anlage 7).
(2) Bei Widersprüchen in diesem Vertrag gelten nacheinander
1.
dieser Vertrag,
2.
die Zusatzvereinbarung (Anlage 1),
3.
gegebenenfalls Erklärungen/Schriftwechsel (Anlage 7),
4.
Verfahren zur Feststellung der Gebrauchstauglichkeit Dokumente A und B (Anlagen 2 und 3),
5.
der Zeit- und Projektplan (Anlage 4),
6.
das Glossar (Anlage 6).
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 V v. 1.8.2024 I Nr. 258

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR608620018

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 9be352920d4d5eb8d56bfeb3f1a05a085d1b08aff91e6e1b6324f1efa9cb2aa2

XML-Quelle beim Herausgeber

Normen im Zusammenhang

Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.

Im Text genannte Vorschriften (1)
  • § 4 MautSysGRegistrierung von Anbietern

    „(1) Bestandteile dieses Vertrags sind 1. der Nachweis der Registrierung als Anbieter nach § 4 MautSysG, 2. die Zusatzvereinbarung (Anlage 1), soweit von den Parteien als erforderlich erachtet, 3. Verfahren zur Feststellung …“