EComKflAusbV
§ 12Prüfungsbereich Kundenkommunikation im E-Commerce
Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im E-Commerce und zur Kauffrau im E-Commerce
- 1.
- Kundenanliegen lösungsorientiert zu bearbeiten,
- 2.
- bei der Vertragserfüllung entstehende Störungen zu bearbeiten,
- 3.
- Rückabwicklungsprozesse zu organisieren,
- 4.
- Kommunikationskanäle auszuwählen und zu steuern,
- 5.
- Schnittstellen von Kommunikationskanälen zu berücksichtigen,
- 6.
- Kommunikation mit Kunden und Kundinnen zielgruppenorientiert und situationsgerecht zu gestalten, auszuwerten und zu optimieren und
- 7.
- rechtliche Regelungen bei der Kundenkommunikation im E-Commerce einzuhalten.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
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Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR392600017
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): f2d3ffdeb9f4d38aef89c150e4bfd7e5f3a4c1c53bdb00d0b7eed8ed96cbb9b9