EComKflAusbV
§ 11Prüfungsbereich Geschäftsprozesse im E-Commerce
Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im E-Commerce und zur Kauffrau im E-Commerce
- 1.
- komplexe Arbeitsaufträge handlungsorientiert zu bearbeiten,
- 2.
- fachliche und wirtschaftliche Zusammenhänge zu analysieren, Lösungen für Aufgabenstellungen zu entwickeln und dabei Instrumente der kaufmännischen Steuerung und Kontrolle zu nutzen,
- 3.
- wirtschaftliche und technische Entwicklungen im Hinblick auf ihre Relevanz für den E-Commerce einzuschätzen,
- 4.
- englischsprachige Informationen und Fachbegriffe situationsbezogen zu nutzen und
- 5.
- rechtliche Regelungen bei den Geschäftsprozessen im E-Commerce einzuhalten.
- 1.
- Einsatz eines Online-Vertriebskanals und Optimierung der Nutzung,
- 2.
- zielgruppenorientiertes und produktbezogenes Online-Marketing sowie
- 3.
- sortiments-, nutzungs- und kundenbezogene und ergebnisorientierte Analyse und Steuerung der Prozesse im E-Commerce.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR392600017
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): f2d3ffdeb9f4d38aef89c150e4bfd7e5f3a4c1c53bdb00d0b7eed8ed96cbb9b9