EBewMG
§ 2Anwendungsbereich
Gesetz über Europäische Herausgabe- und Sicherungsanordnungen zu elektronischen Beweismitteln
- 1.
- der Verordnung (EU) 2023/1543 in der Fassung vom 12. Juli 2023,
- 2.
- der Richtlinie 2014/41/EU in der Fassung vom 13. Dezember 2023,
- 3.
- des Übereinkommens vom 29. Mai 2000 – gemäß Artikel 34 des Vertrags über die Europäische Union vom Rat erstellt – über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (BGBl. 2005 II S. 650, 651) und
- 4.
- des nationalen Rechts, wenn die Anordnung oder Entscheidung an eine natürliche oder juristische Person gerichtet ist, die als Vertreter oder benannte Niederlassung eines Diensteanbieters auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland handelt.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
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Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR0400B0026
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 948392c44a603487daf8ce4548d84db479a696cc7c4c99a625bdcf35c5ffd0d7