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EBeV 2030

Allgemeine Hinweise

Verordnung über die Emissionsberichterstattung nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz für die Jahre 2023 bis 2030

Fußnoten und Hinweise der Quelle


(+++ Textnachweis ab: 31.12.2022 +++)

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR286800022

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): ad6347ab516d63628ef9384231995dacae50ce60bbb3c679cbbd749419769b68

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