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EAG-BehandV

Inhaltsübersicht

Verordnung über Anforderungen an die Behandlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
§  1Anwendungsbereich
§  2Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2
Anforderungen an
die Behandlung von Altgeräten,
Bauteilen, Gemischen und Stoffen
Unterabschnitt 1
Allgemeine Behandlungsanforderungen
§  3Schadstoffentfrachtung und Wertstoffseparierung
§  4Allgemeine Anforderungen an die weitere Behandlung von entfernten Stoffen, Gemischen und Bauteilen
Unterabschnitt 2
Selektive Behandlungsanforderungen
§  5Anforderungen an die Behandlung von radioaktiven Bauteilen
§  6Anforderungen an die Behandlung von Leiterplatten
§  7Anforderungen an die Behandlung von Kunststoffen
§  8Anforderungen an die Behandlung von Flachbildschirm-Geräten mit quecksilberhaltiger Hintergrundbeleuchtung und von Gasentladungslampen sowie deren Fraktionen
§  9Anforderungen an die Behandlung von Kathodenstrahlröhren
§ 10Anforderungen an die Behandlung von Photovoltaikmodulen
§ 11Anforderungen an die Behandlung von Wärmeüberträgern
Abschnitt 3
Eigenüberwachung, Inkrafttreten
§ 12Eigenüberwachung
§ 13Inkrafttreten
AnlageNicht abschließende Liste der Altgeräte mit besonders hohen Wertstoffgehalten in Leiterplatten
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 9 Abs. 6 G v. 30.9.2025 I Nr. 233

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR184100021

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 8b08af9f7700704258e8a9233b035dd02319932ba37b88c11cf4b347d02008fc

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