DuPMedAusbV
§ 9Prüfungsbereich „Gestaltungsgrundlagen anwenden, Medienproduktionen planen und organisieren“
- 1.
- Aspekte der Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit und Digitalisierung sowie der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit zu berücksichtigen,
- 2.
- Arbeitsschritte zu planen und die Auswahl der Arbeitsmittel zu begründen,
- 3.
- Projekte zu organisieren und Kundinnen und Kunden zu beraten,
- 4.
- Kommunikationskonzepte zu erstellen,
- 5.
- gestalterische Grundlagen einzusetzen,
- 6.
- typografische Grundlagen anzuwenden,
- 7.
- Bild- und Grafikdaten zu beurteilen und
- 8.
- die Aufbereitung von Daten für verschiedene Ausgabeprozesse zu beschreiben.
Sonst: V ersetzt V 806-22-1-82 v. 26.4.2013 I 1173 (Dig/PrintMedAusbV 2013)
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR0800A0023
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 49821767575a5f21c925be413cc095e678fc783e2b6757ff3e7b09516c065241