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DuPMedAusbV

Inhaltsübersicht

Verordnung über die Berufsausbildung zum Mediengestalter Digital und Print und zur Mediengestalterin Digital und Print

Abschnitt 1
Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
§ 1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§ 2Dauer der Berufsausbildung
§ 3Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
§ 4Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
§ 5Ausbildungsplan
Abschnitt 2
Zwischenprüfung
§ 6Zeitpunkt
§ 7Inhalt
§ 8Prüfungsbereiche
§ 9Prüfungsbereich „Gestaltungsgrundlagen anwenden, Medienproduktionen planen und organisieren“
§ 10Prüfungsbereich „Medienprodukte gestalten und realisieren“
Abschnitt 3
Abschluss- oder Gesellenprüfung in der Fachrichtung Projektmanagement
§ 11Zeitpunkt
§ 12Inhalt
§ 13Prüfungsbereiche
§ 14Prüfungsbereich „Projekte planen und umsetzen“
§ 15Prüfungsbereich „Medien konzipieren, gestalten und präsentieren“
§ 16Prüfungsbereich „Medien produzieren“
§ 17Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
§ 18Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschluss- oder Gesellenprüfung
§ 19Mündliche Ergänzungsprüfung
Abschnitt 4
Abschluss- oder Gesellenprüfung in der Fachrichtung Designkonzeption
§ 20Zeitpunkt
§ 21Inhalt
§ 22Prüfungsbereiche
§ 23Prüfungsbereich „Designkonzepte entwickeln und erstellen“
§ 24Prüfungsbereich „Medien konzipieren, gestalten und präsentieren“
§ 25Prüfungsbereich „Medien produzieren“
§ 26Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
§ 27Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschluss- oder Gesellenprüfung
§ 28Mündliche Ergänzungsprüfung
Abschnitt 5
Abschluss- oder Gesellenprüfung in der Fachrichtung Printmedien
§ 29Zeitpunkt
§ 30Inhalt
§ 31Prüfungsbereiche
§ 32Prüfungsbereich „Printmedien gestalten und technisch umsetzen“
§ 33Prüfungsbereich „Medien konzipieren, gestalten und präsentieren“
§ 34Prüfungsbereich „Medien produzieren“
§ 35Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
§ 36Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschluss- oder Gesellenprüfung
§ 37Mündliche Ergänzungsprüfung
Abschnitt 6
Abschluss- oder Gesellenprüfung in der Fachrichtung Digitalmedien
§ 38Zeitpunkt
§ 39Inhalt
§ 40Prüfungsbereiche
§ 41Prüfungsbereich „Digitalmedien gestalten und technisch umsetzen“
§ 42Prüfungsbereich „Medien konzipieren, gestalten und präsentieren“
§ 43Prüfungsbereich „Medien produzieren“
§ 44Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
§ 45Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschluss- oder Gesellenprüfung
§ 46Mündliche Ergänzungsprüfung
Abschnitt 7
Schlussvorschriften
§ 47Inkrafttreten, Außerkrafttreten
AnlageAusbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Mediengestalter Digital und Print und zur Mediengestalterin Digital und Print
Fassungsangaben der Quelle

Sonst: V ersetzt V 806-22-1-82 v. 26.4.2013 I 1173 (Dig/PrintMedAusbV 2013)

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR0800A0023

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 49821767575a5f21c925be413cc095e678fc783e2b6757ff3e7b09516c065241

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