DtFrJWStBefrV
§ 2
Verordnung über die Gewährung von Steuerbefreiungen an das Deutsch-Französische Jugendwerk
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR204340983
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): ee6217b77349aafc6cb9b7f65fc53c64896262b38b6865bf2dbf07da21c3c948