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DSCZustV

Verordnung zur Bestimmung der öffentlichen Stelle für die Errichtung und den Betrieb des Datenschutzcockpits

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR0E50A0024

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 1c178f7de45fa2d801a148277c22449a217f269bfda98b00e6f714afbfe2013f

XML-Quelle beim Herausgeber

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