DruckverarbAusbV
§ 4Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild
Abschnitt A
Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Pflichtqualifikationen nach § 3 Nummer 1:
- 1.
- Planen des Ablaufs von Verarbeitungsaufträgen,
- 2.
- Rüsten und Konfigurieren von Verarbeitungsanlagen,
- 3.
- Steuern und Überwachen von Produktionsprozessen,
- 4.
- Verarbeitungstechnologien und -prozesse,
- 5.
- Instandhalten von Verarbeitungsanlagen;
Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten aus den Auswahllisten I und II:
- 1.
- zwei Wahlqualifikationen nach § 3 Nummer 2 aus der Auswahlliste I:
- I.1
- Produktionsvorbereitung, Versandraumtechnik,
- I.2
- Linienführung,
- I.3
- Maschinentechnik und erweiterte Instandhaltung,
- I.4
- Klebebindetechnik,
- I.5
- Sammelhefttechnik,
- I.6
- Spezielle Druckweiterverarbeitungsprozesse,
- I.7
- Deckenbandfertigung;
- 2.
- eine Wahlqualifikation nach § 3 Nummer 3 aus der Auswahlliste II:
- II.1
- Zeitungsproduktion,
- II.2
- Akzidenzproduktion,
- II.3
- Buchproduktion;
Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Pflichtqualifikationen nach § 3 Nummer 1:
- 1.
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
- Umweltschutz,
- 5.
- Betriebliche Kommunikation.
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Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
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Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR097600011
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 44fc535b7a37d0767cdf26053630f4cd8efb97ad75e85a66853cf3c947071950