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DRKG

Abschnitt 2 Andere freiwillige Hilfsgesellschaften

Gesetz über das Deutsche Rote Kreuz und andere freiwillige Hilfsgesellschaften im Sinne der Genfer Rotkreuz-Abkommen

Dieser Quelldatensatz enthält eine Gliederungsüberschrift ohne eigenen Normtext. Die zugehörigen Vorschriften finden Sie im Inhaltsverzeichnis.

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 10 G v. 28.10.2025 I Nr. 259

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR234610008

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 6039153aeec41c43d75d0ab34db9ac9ff19a8c60f8ecf7390f375eae530f2734

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