DNBG
§ 20Verordnungsermächtigung
Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek
- 1.
- die Einschränkung der Ablieferungs- oder der Sammelpflicht für bestimmte Gattungen von Medienwerken, wenn für deren Sammlung, Inventarisierung, Erschließung, Sicherung und Nutzbarmachung kein öffentliches Interesse besteht,
- 2.
- die Beschaffenheit der ablieferungspflichtigen Medienwerke und die Ablieferung in Fällen, in denen ein Medienwerk in verschiedenen Ausgaben oder Fassungen verbreitet oder öffentlich zugänglich gemacht wird,
- 3.
- das Verfahren der Ablieferung der Medienwerke sowie
- 4.
- die Voraussetzungen und das Verfahren bei der Gewährung von Zuschüssen.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 1.9.2017 I 3346
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
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Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR133800006
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): d3ff9a65147254fe94570be383650742c9a7d68101666627fe3d0747867f2839