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DNBG

§ 18Zuschuss

Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek

Für Medienwerke in körperlicher Form gewährt die Bibliothek den Ablieferungspflichtigen auf Antrag einen Zuschuss zu den Herstellungskosten der abzuliefernden Ausfertigungen, wenn die unentgeltliche Abgabe eine unzumutbare Belastung darstellt. Das Nähere regelt eine Rechtsverordnung.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 1.9.2017 I 3346

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR133800006

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): d3ff9a65147254fe94570be383650742c9a7d68101666627fe3d0747867f2839

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