DJStiftSa
§ 2Stiftungszweck
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- die politische Bildung und politische Mitverantwortung,
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- die wirtschaftliche Initiative Jugendlicher sowie deren Mitwirkung in Gewerkschaften und Berufsorganisationen,
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- die Interessenvertretung während der Ausbildung,
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- das Engagement zum Schutz der Umwelt, der Gesundheit, des Friedens, der Menschenrechte u.a. gemeinnütziger Ziele,
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- der kulturelle Nachwuchs und das Angebot nichtkommerzieller Kulturveranstaltungen,
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- Jugendaustausch und internationale Begegnung.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: DDNR214730990
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 076cafa8f788f961ae84492814e16bdcd984646e8ac07a549d70ae57f71a9348