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DiplBezÜbkG

Art 4

Gesetz zu dem Wiener Übereinkommen vom 18. April 1961 über diplomatische Beziehungen

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. Der Tag, an dem das Übereinkommen nach seinem Artikel 51 sowie die beiden Fakultativ-Protokolle nach ihren Artikeln 8 und 6 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft treten, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 4 G v. 18.6.1997 I 1430

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR209570964

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 5fb0fd3d6c88505356b07a1c102d767c4feb0dd8caffb0da01e849afff2a1eca

XML-Quelle beim Herausgeber