Zum Gesetzesinhalt

DiPAV

Verordnung zur Prüfung der Erstattungsfähigkeit digitaler Pflegeanwendungen nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch

Fassungsangaben der Quelle

Hinweis: Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 22.6.2026 I Nr. 190

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR156800022

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 57e665548e5ee4d6a74d2145eec26ddb8580a4c3d92603eb93a9bd7593b323fb

XML-Quelle beim Herausgeber

Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseEingangsformelAbschnitt 1 Antragsberechtigung und Antragsinhalte§ 1Antragsberechtigung§ 2AntragsinhaltAbschnitt 2 Anforderungen an Sicherheit, Funktionstauglichkeit, Qualität sowie Datenschutz und -sicherheit digitaler Pflegeanwendungen§ 3Anforderungen an Sicherheit und Funktionstauglichkeit digitaler Pflegeanwendungen als Nicht-Medizinprodukte§ 4Anforderungen an Sicherheit und Funktionstauglichkeit digitaler Pflegeanwendungen als Medizinprodukte§ 5Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit§ 6Anforderungen an Qualität§ 7Anforderungen an Interoperabilität§ 8Nachweis durch ZertifikateAbschnitt 3 Anforderungen an den Nachweis des pflegerischen Nutzens§ 9Pflegerischer Nutzen digitaler Pflegeanwendungen§ 10Nachweis des pflegerischen Nutzens§ 11Studien zum Nachweis des pflegerischen Nutzens§ 12Bewertungsentscheidung über das Vorliegen eines hinreichenden Nachweises§ 13Begründung des pflegerischen Nutzens im Rahmen der Erprobung§ 14Wissenschaftliches EvaluationskonzeptAbschnitt 4 Ergänzende Vorschriften für das Verwaltungsverfahren§ 15Einleitung des Verwaltungsverfahrens§ 16Verfahren bei Aufnahme zur Erprobung§ 17Wesentliche Veränderungen§ 18Verfahren bei wesentlichen VeränderungenAbschnitt 5 Inhalte und Veröffentlichung des Verzeichnisses für digitale Pflegeanwendungen§ 19Inhalte des elektronischen Verzeichnisses§ 20Weitere Ausgestaltung des elektronischen Verzeichnisses§ 21Bekanntmachung des Verzeichnisses für digitale Pflegeanwendungen im BundesanzeigerAbschnitt 6 Beratung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte§ 22BeratungAbschnitt 7 Gebühren und Auslagen§ 23Grundsätze§ 24Gebühren für Entscheidungen über die Aufnahme digitaler Pflegeanwendungen in das Verzeichnis§ 25Gebühren für Änderungsanzeigen und Streichung§ 26Gebühr für Beratungen§ 27Gebühren in besonderen Fällen§ 28Sonstige Gebühren§ 29Gebührenermäßigung und Gebührenbefreiung auf Antrag§ 30Auslagen§ 31Entstehung der Gebühren- und Auslagenschuld§ 32Gebühren- und AuslagenschuldnerAbschnitt 8 Schiedsverfahren§ 33Einigung über den Vorsitzenden und die unparteiischen Mitglieder der Schiedsstelle§ 34Einleitung des Schiedsverfahrens und Fristen§ 35Entschädigung und KostenAbschnitt 9 Inhalte des Berichtes über digitale Pflegeanwendungen§ 36Inhalte des Berichtes über digitale PflegeanwendungenAbschnitt 10 Schlussbestimmungen§ 37InkrafttretenAnlage 1Fragebogen gemäß § 3 Absatz 2Anlage 2Fragebogen gemäß den §§ 6 und 7