DigiManKflAusbV
§ 13Prüfungsbereich Kaufmännische Unterstützungsprozesse
- 1.
- Instrumente des Rechnungswesens für die kaufmännische Planung, Steuerung und Kontrolle zu nutzen und Handlungsvorschläge abzuleiten,
- 2.
- Vertrags- und Finanzierungsarten zu unterscheiden, Kunden und Kundinnen zu beraten und Verträge vorzubereiten,
- 3.
- Beschaffungen von IT-Produkten und Dienstleistungen zu planen und durchzuführen sowie
- 4.
- die Leistungserbringung zu kontrollieren und zu dokumentieren.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR029000020
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 062dcd062f863b99e471d00d4af165cad1e35107ac6806de19680a70b3be0bcd