DigiManKflAusbV
§ 12Prüfungsbereich Entwicklung eines digitalen Geschäftsmodells
- 1.
- Arbeits- und Geschäftsprozesse im Hinblick auf Digitalisierungsgrad, Optimierungsmöglichkeiten, Kosten und Wertschöpfung zu analysieren,
- 2.
- den Kundennutzen zu kalkulieren,
- 3.
- digitale Geschäftsmodelle zu unterscheiden,
- 4.
- Vertragsarten und Lizenzmodelle zu unterscheiden und bedarfsgerecht auszuwählen,
- 5.
- die Bestimmungen zum Datenschutz anzuwenden und
- 6.
- die Bestimmungen zur IT-Sicherheit anzuwenden.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
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Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR029000020
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 062dcd062f863b99e471d00d4af165cad1e35107ac6806de19680a70b3be0bcd