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DiGAV

Anlage 3Fragebogen nach § 23d Absatz 1

Verordnung über das Verfahren und die Anforderungen zur Prüfung der Erstattungsfähigkeit digitaler Gesundheitsanwendungen in der gesetzlichen Krankenversicherung

(Fundstelle: BGBl. 2026 I Nr. 22, S. 8)


Die Erhebung der für die Ergebnisse der anwendungsbegleitenden Erfolgsmessung zum patientenberichteten Gesundheitszustand während der Nutzung der digitalen Gesundheitsanwendung erforderlichen Daten erfolgt anhand der nachfolgend aufgeführten Fragen. Die Erhebung erfolgt durch den Hersteller unmittelbar in der digitalen Gesundheitsanwendung.
Patientenberichteter Gesundheitszustand während der Nutzung der digitalen Gesundheitsanwendung
FrageAntwortmöglichkeiten
Bitte bewerten Sie die nachstehende Frage:
1.Wie würden Sie Ihren Gesundheitszustand im Vergleich zu vor Beginn der Behandlung mit dieser digitalen Gesundheitsanwendung beschreiben?Sehr viel
schlechter
Viel
schlechter
Etwas
schlechter
UnverändertEtwas
besser
Viel
besser
Sehr viel besser
Die Erhebung der für die Ergebnisse der anwendungsbegleitenden Erfolgsmessung zur Patientenzufriedenheit in Bezug auf die Qualität der digitalen Gesundheitsanwendung erforderlichen Daten erfolgt anhand der nachfolgend aufgeführten Aussagen. Die Erhebung erfolgt durch den Hersteller unmittelbar in der digitalen Gesundheitsanwendung.
Patientenzufriedenheit in Bezug auf die Qualität der digitalen Gesundheitsanwendung
AussagenAntwortmöglichkeiten
Bitte bewerten Sie die nachstehenden Aussagen aufgrund Ihrer persönlichen Erfahrungen mit der digitalen Gesundheitsanwendung (DiGA):Trifft
überhaupt nicht zu
Trifft
voll und ganz zu
1.Ich konnte die DiGA leicht verstehen.012345678910
2.Die DiGA hat zuverlässig funktioniert.012345678910
3.Wenn ich Fragen hatte, wurde mir unkompliziert geholfen.012345678910
4.Ich verstehe meine Erkrankung durch die DiGA besser als vorher.012345678910
Äußerst unwahrscheinlichÄußerst wahrscheinlich
5.Wie wahrscheinlich ist es, dass Sie diese DiGA Freunden und Verwandten weiterempfehlen würden?012345678910
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 27.1.2026 I Nr. 22

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR076800020

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 48b61ccec1e1f004281144c58bc1277edcdc2e30b2b60ce05489c10d1e84a9d3

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