DiätenGÄndG 2
Art I
Zweites Gesetz zur Änderung des Diätengesetzes 1968
Dieser Quelldatensatz enthält eine Gliederungsüberschrift ohne eigenen Normtext. Die zugehörigen Vorschriften finden Sie im Inhaltsverzeichnis.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR021519974
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 5ed2b7dabcbde9bbaa9739d79a6ddda8b7ea26ecf864950b8ee46363896fa202