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Art I

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder des Bundestages

Dieser Quelldatensatz enthält eine Gliederungsüberschrift ohne eigenen Normtext. Die zugehörigen Vorschriften finden Sie im Inhaltsverzeichnis.

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR009939972

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 472226f6ddf64965609a1eca863d882e60008b0961d90d1a64d825badfdd7231

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