(1) Die Mitglieder des Bundestages haben das Recht auf freie Benutzung aller Verkehrsmittel der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Bundespost. Benutzen sie in Ausübung des Mandats innerhalb des Bundesgebietes Flugzeuge oder Schlafwagen, so werden die Kosten gegen Nachweis erstattet. Die Rechte nach den Sätzen 1 und 2 entstehen mit der Annahme der Wahl und erlöschen vierzehn Tage nach dem Ablauf der Wahlperiode. Im Falle der Auflösung des Bundestages stehen den Mitgliedern diese Rechte bis zum Ablauf des vierzehnten Tages nach der Neuwahl zu. Der Präsident, seine Stellvertreter, die Mitglieder und die stellvertretenden Mitglieder der gemäß den Artikeln 45 und 45a des Grundgesetzes eingesetzten Ausschüsse haben diese Rechte bis zum Ablauf des vierzehnten Tages nach dem Zusammentritt des neuen Bundestages.
(2) Für die Dauer der Berechtigung zur Freifahrt darf ein Mitglied des Bundestages die Erstattung von Fahrkosten der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Bundespost für Reisen innerhalb des Bundesgebietes von anderer Seite nicht annehmen. Das gleiche gilt, wenn Kosten für die Benutzung von Flugzeugen oder Schlafwagen nach Absatz 1 erstattet werden.
(3) Die Benutzung von Dienstkraftfahrzeugen durch Mitglieder des Bundestages wird durch den Ältestenrat geregelt.
Fußnoten und Hinweise der Quelle
§ 17 Abs. 1 Satz 5 Kursivdruck: Art. 45 GG aufgeh. durch Art. I Nr. 3 G v. 23.8.1976 I 2381 mWv 14.12.1976
Fassungsangaben der Quelle
Stand: Zuletzt geändert durch Art. VIII G v. 18.2.1977 I 297
Aufh: Dieses Gesetz wurde mit Einschränkung aufgeh. durch Art. I § 46 Abs. 1 Satz 2 G v. 18.2.1977 I 297
Wir verwenden notwendige Cookies für den Betrieb dieser Website. Mit Ihrer Einwilligung nutzen wir Google Analytics und Jetpack zur statistischen Auswertung von Besuchen und Kontaktklicks sowie externe Inhalte wie Google Maps und Google Fonts. Sie können alle optionalen Dienste ablehnen oder Ihre Auswahl festlegen. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit über „Cookie-Einstellungen“ ändern oder widerrufen.
Notwendig
Immer aktiv
Diese Funktionen sind für den Betrieb der Website und das Speichern Ihrer Datenschutz-Auswahl erforderlich.
Preferences
The technical storage or access is necessary for the legitimate purpose of storing preferences that are not requested by the subscriber or user.
Statistik
Google Analytics und Jetpack helfen uns, die Nutzung der Website auszuwerten. Dazu gehören Seitenaufrufe, erfolgreiche Kontaktformular-Übermittlungen sowie Klicks auf Telefon- und E-Mail-Links. Die Messung startet erst mit Ihrer Einwilligung.The technical storage or access that is used exclusively for anonymous statistical purposes. Without a subpoena, voluntary compliance on the part of your Internet Service Provider, or additional records from a third party, information stored or retrieved for this purpose alone cannot usually be used to identify you.
Externe Inhalte
Erlaubt das Laden externer Inhalte wie Google Maps und Google Fonts. Dabei wird eine Verbindung zu den jeweiligen Anbietern hergestellt.