DHMG
§ 2Stiftungszweck
Gesetz zur Errichtung einer Stiftung „Deutsches Historisches Museum“
- 1.
- Einrichtung, Unterhaltung und Weiterentwicklung einer ständigen Ausstellung;
- 2.
- Erwerb von Realien zur deutschen Geschichte sowie deren Inventarisierung, Dokumentation und erforderlichenfalls Restaurierung;
- 3.
- Wechselausstellungen, museumspädagogische Vermittlung, Vorträge, Seminare, Filmvorführungen und sonstige Veranstaltungen;
- 4.
- Unterhaltung einer Bibliothek und einer Mediathek;
- 5.
- Forschung und Veröffentlichungen;
- 6.
- Zusammenarbeit mit deutschen und internationalen Museen und sonstigen Einrichtungen mit fachlichem Bezug.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 158 V v. 19.6.2020 I 1328
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR289110008
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 6b2aa6e8f9870c411f5d89459086edd508f73f9812dd4f0abdf08356b64d8797