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DGBankSa

§ 1

Satzung DG BANK AG

1.
Die Firma lautet:
DG BANK
Deutsche Genossenschaftsbank Aktiengesellschaft
2.
Die Aktiengesellschaft hat ihren Sitz in Frankfurt am Main. Sie kann dort, wo sie anstelle von genossenschaftlichen Zentralbanken Regionalverantwortung übernimmt, Hauptverwaltungen und Zweigniederlassungen bilden und unterhalten. Hierbei hat sie den selbständigen und eigenverantwortlich tätigen genossenschaftlichen Kreditinstituten neben einem marktgeforderten Leistungsangebot die erforderliche Präsenz zu gewährleisten.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR211400998

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 5130a4e3207e85687c8d3f4eac93741cfdfeefb4da133ff573cece1e6c69c931

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