DEV 2012
§ 2Begriffsbestimmungen
- 1.
- zuständige Behörde: das Umweltbundesamt,
- 2.
- Datenmitteilung: Mitteilung des Betreibers über die nach dieser Verordnung anzugebenden Daten,
- 3.
- Gesamtbrennstoffenergie: Summe der zugeführten Brennstoffmengen multipliziert mit ihren jeweiligen unteren Heizwerten.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 12 G v. 21.12.2015 I 2498
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR157200006
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 82287251623d266d4835785257e405b924e4ca77da7fbb8bf5f01e6a2a4b0ea2
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Hierauf verweisen andere Vorschriften (1)
- § 12 ZuV 2012Zuteilung für Industrieanlagen mit Inbetriebnahme bis 31. Dezember 2002
„… r Anlagen im Sinne von § 6 Abs. 10 des Zuteilungsgesetzes 2012, bei denen eine Datenmitteilung nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 der Datenerhebungsverordnung 2012 vom 11. Juli 2006 (BGBl. I S. 1572) vorliegt, gilt Absatz 1 entsprechend, sofern der Antragsteller im Zuteilungsantrag …“