DeuFöV
§ 26Datenverarbeitung
Verordnung über die berufsbezogene Deutschsprachförderung
- 1.
- Namen, Vornamen,
- 2.
- Geburtsdatum,
- 3.
- Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse,
- 4.
- Staatsangehörigkeiten,
- 5.
- Kundennummer der Jobcenter nach § 51a des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch oder der Bundesagentur für Arbeit,
- 6.
- Aufenthaltsstatus,
- 7.
- Geschlecht,
- 8.
- Angaben zum Bildungsstand, zur beruflichen Qualifikation, zum Vorliegen einer Beschäftigung und Angaben dazu, ob die Voraussetzungen nach § 4 Absatz 4 Satz 2 und Absatz 6 vorliegen,
- 9.
- Angaben zum Sprachstand nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen und
- 10.
- die die Teilnahmeberechtigung erteilende Stelle.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 27.4.2026 I Nr. 118
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR612500016
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): fa7e946dc04e4838c94ec142cec66281557da308bd551e18f49c04b07518f911
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Im Text genannte Vorschriften (1)
- § 51a SGB 2Kundennummer
„… chrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, 4. Staatsangehörigkeiten, 5. Kundennummer der Jobcenter nach § 51a des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch oder der Bundesagentur für Arbeit, 6. Aufenthaltsstatus, 7. Geschlecht, 8. Angaben zum Bildungsstand, zur beruflichen Q …“