Zum Gesetzesinhalt

DesignV

§ 13Weiterbehandlung der Anmeldung

Verordnung zur Ausführung des Designgesetzes

Ein Antrag auf Weiterbehandlung der infolge Fristversäumnisses zurückgewiesenen Anmeldung (§ 17 Absatz 1 des Designgesetzes) muss folgende Angaben enthalten:
1.
das Aktenzeichen der Anmeldung,
2.
den Namen des Anmelders und
3.
das Datum des Beschlusses, auf den sich der Antrag bezieht.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 3 V v. 24.6.2026 I Nr. 193

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR001810014

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): a9abd75b4770d61d8d9b76457ec06e0f90c26e4bdaca399f673bd2b109d4eeb2

XML-Quelle beim Herausgeber